Die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau umfasst 17 Regionale Diakonische Werke. Diese wurden unter Beteiligung der Dekanate gem. § 12 des Kirchengesetzes über die Diakonie eingerichtet. Ihr Ziel ist die Durchführung, Förderung, Unterstützung und Vernetzung der diakonischen Arbeit in den Gemeinden und Dekanaten.
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Die Regionalen Diakonischen Werke vertreten als Teil der Evangelischen Kirche die Tätigkeiten der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Region. Ihnen obliegt die Vertretung der diakonischen Interessen im Benehmen mit der Diakoniekonferenz; die Selbständigkeit der Träger diakonischer Einrichtungen bleibt unberührt.
Zu den Aufgaben der Regionalen Diakonischen Werke gehören insbesondere:
- Beratung, Begleitung und Betreuung rat- und hilfesuchender Menschen
- Angebot von Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen und Krisensituationen
- Entwicklung von Konzepten für die regionale diakonische Arbeit und Bildung von Arbeitsschwerpunkten zur Behebung besonderer Problemlagen
- Anregung diakonischer Aktivitäten in den Gemeinden und Dekanaten sowie deren Begleitung bei Bedarf
- Vernetzung der diakonischen Arbeit in der Region
Sie erfüllen ihre Aufgaben in ständiger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle.